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   SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09   

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SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09 (https://dejure.org/2009,15052)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09 (https://dejure.org/2009,15052)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2009 - S 16 AL 1723/09 (https://dejure.org/2009,15052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Bestimmung eines späteren Zeitpunktes für die Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Arbeitslosigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bei einer vereinbarten endgültigen Freistellung trotz einer formalen Weiterbeschäftigung; Korrektur einer Antragstellung in Form einer Verschiebung des Antrags und Entstehung eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Denn die Beratungspflichten der Beklagten erstrecken sich auch und gerade auf die gesetzlichen Möglichkeiten, die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs durch entsprechende Dispositionen zu beeinflussen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 18 nach Juris).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19 nach Juris - fünf Monate zuzüglich eines Ruhenszeitraums von sieben Monaten; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 nach Juris - sechs Monate).

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des SGB III der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass eine Korrektur der Antragstellung in Form einer Verschiebung des Antrags und damit der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreicht werden kann (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 14 nach Juris m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Allein dies entspricht Sinn und Zweck der zum 01.01.2005 neu eingeführten Regelung des § 118 Abs. 2 SGB III (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 18 nach Juris m.w.N.).

    In diesem Fall bestehen im Gegenteil vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Beratung, da dem Versicherten die möglichen Nachteile einer Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs z. B. hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Rentenversicherungsbeiträgen sorgfältig erläutert werden müssen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R, Rdnr. 19 nach Juris - fünf Monate zuzüglich eines Ruhenszeitraums von sieben Monaten; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 20 nach Juris - sechs Monate).

    Der Kläger machte dort ausführliche Angaben dazu, warum die Kündigung seiner Meinung nach unwirksam war und er arbeitsrechtlich dagegen vorgehen wollte (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06, Rdnr. 21 nach Juris).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Denn ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn ist trotz eines rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und unabhängig von der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers bereits dann nicht mehr gegeben, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mehr erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet oder das Arbeitsverhältnis aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung als beendet ansieht und weitere Dienste des Arbeitnehmers nicht annimmt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R, Rdnr. 26 nach Juris; Urteil vom 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R, Rdnrn. 15 ff. nach Juris; Steinmeyer , in: Gagel, SGB 111, 36. Ergänzungslieferung 2009, § 119 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Denn die Beklagte ist gemäß § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) rechtlich verpflichtet, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R, Rdnrn. 27 f. nach Juris).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Denn ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn ist trotz eines rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und unabhängig von der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers bereits dann nicht mehr gegeben, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mehr erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet oder das Arbeitsverhältnis aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung als beendet ansieht und weitere Dienste des Arbeitnehmers nicht annimmt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R, Rdnr. 26 nach Juris; Urteil vom 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R, Rdnrn. 15 ff. nach Juris; Steinmeyer , in: Gagel, SGB 111, 36. Ergänzungslieferung 2009, § 119 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Kommt die Beklagte dieser Beratungspflicht nicht nach und erleidet der Versicherte hierdurch einen rechtlichen Nachteil, hat sie durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung den Zustand herzustellen, der bei einer ordnungsgemäßen Beratung eingetreten wäre (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, Rdnr. 24 nach Juris).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Der Anspruch auf Arbeitslosigkeit ist damit an diesem Tag entstanden und hat auch zu einer Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 3 SGB III geführt, die trotz des später erfolgten Ausgleichs durch den Arbeitgeber mit dem "regulären" Anspruch auf Arbeitslosengeld identisch ist und nicht etwa eine nur vorläufige, unter dem Vorbehalt der Arbeitsentgeltzahlung stehende Leistung darstellt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 24.07.1986 - 7 RAr 4/85; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Urteil vom 11.02.2005 - L 3 AL 89/04).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - L 1 AL 81/07
    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Die auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Nichtausübung des Dispositionsrecht kann im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 26.02.2009 - L 1 AL 81/07, Rdnr. 32 nach Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2005 - L 3 AL 89/04
    Auszug aus SG Karlsruhe, 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09
    Der Anspruch auf Arbeitslosigkeit ist damit an diesem Tag entstanden und hat auch zu einer Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 3 SGB III geführt, die trotz des später erfolgten Ausgleichs durch den Arbeitgeber mit dem "regulären" Anspruch auf Arbeitslosengeld identisch ist und nicht etwa eine nur vorläufige, unter dem Vorbehalt der Arbeitsentgeltzahlung stehende Leistung darstellt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 24.07.1986 - 7 RAr 4/85; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Urteil vom 11.02.2005 - L 3 AL 89/04).
  • SG Oldenburg, 31.08.2010 - S 4 AL 65/09
    Ein geeigneter Beratungsfall liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Arbeitslose die betreffende Zeitspanne finanziell überbrücken kann, wie etwa bei einer Abfindung oder einer mit Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffenen Kündigung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2007 - L 1 AL 62/06 - vgl. auch Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009 - S 16 AL 1723/09 - BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R -).
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